Protestverfahren und Kontrollen
Um die Einhaltung des Regelwerks und die Chancengleichheit zu gewährleisten, behält sich der Veranstalter vor, einzelne Fahrzeuge nach den Wertungsläufen einer weitergehenden Kontrolle, insbesondere des Hubraums, zu unterziehen.
Protestrecht
Jeder Teilnehmer hat das Recht, beim Rennleiter einen begründeten Protest einzulegen, sofern dieser Teilnehmer von einem möglichen Regelverstoß betroffen bzw. benachteiligt ist.
Protestgebühren
Bei Verdacht auf einen Verstoß gegen technische Bestimmungen:
- Protestgebühr: 100,- €
- Bei bestätigtem Verdacht wird die Gebühr zurückerstattet
- Bei unbestätigtem Verdacht geht die Gebühr an die Simson Cross Meisterschaft Kasse
Proteste, die nicht die technischen Bestimmungen betreffen, sind gebührenfrei.
Technische Überprüfungen
Falls zur Überprüfung eines Protests technische Arbeiten notwendig sind:
- Diese erfolgen auf Anordnung und unter Aufsicht der technischen Abnahme
- Die Arbeiten sind durch den Fahrer bzw. dessen Team durchzuführen
- Für Materialien wie Öle, Schmierstoffe, Dichtungen etc. entstehen keine Schadensersatzansprüche gegenüber dem Veranstalter
- Diese Kosten trägt der Teilnehmer in jedem Fall selbst, unabhängig vom Ergebnis der Überprüfung
Urteil
Alle Beteiligten müssen sich der Entscheidung des Rennleiters unterwerfen. Das Recht auf Einlegung von Rechtsmitteln bleibt hiervon unberührt. Der Rennleiter hat das Recht, sein Urteil unter Namensnennung der betroffenen Personen bei der Veranstaltung zu veröffentlichen bzw. veröffentlichen zu lassen.